Erstattung durch Krankenkassen: die HAGN Gehstock- & Krückenstütze
100% Erstattungsfähig: die HAGN Gehstockstütze

Wie erlange ich eine Erstattung der Krückenstütze durch meine Krankenversicherung?

Die Hagn Stütze (SK-T18) zum Stützen von Unterarmgehhilfen ist erstattungsfähig. Der Patient lässt sich von seinem Hausarzt für einen Paar Unterarmgehstützen die Hagn Stützen verschreiben. Mit einem begründeten Rezept werden bis auf eventuell 10,– € Rezeptgebühr ihm nach Einreichung des Rezeptes zusammen mit der Rechnung die Kosten für die Hagn Stützen von seiner Krankenversicherung erstattet.

Bei neuartigen Hilfsmitteln, die dem Behinderungsausgleich dienen, müssen nun keine klinischen Studien mehr vorliegen, die nachweisen, ob der beabsichtigte Mobilisierungszweck durch ein Produkt auch erreicht werden kann, und um dadurch eine Kostenübernahmefähigkeit durch die Krankenkassen zu begründen. Eine CE – Kennzeichnung als Sicherheitsmerkmal reicht für die Kostenübernahmefähigkeit aus
( Aktenzeichen: B 3 KR 28/05 R; B 3 KR 1/04 R )

Diese Urteile bedeuten dass für die Hagn Stützen eine vollständige Kostenübernahmefähigkeit und damit auch eine Verschreibungsfähigkeit bestehen.

Sie benötigen ein Rezept und ein ärztliches Attest:

Rezept:

Attest

Ärztliches Attest

Betrifft:

Mustermann
Mustermann Str.

Diagnose:
Hochgradige Polymyalgia rheumatica;

Bei dem Pat.besteht durch die oben angeführte Diagnose eine deutliche Kraftminderung beider Arme, im Schulter- Nackenbereich sowie Schmerzen beim Laufen in beiden Beinen.

Der Patient sollte bei der Erkrankung mit den Hagn Gehhilfestützen SK-T18 versorgt werden, da es hierbei zu einer deutlichen Entlastung der Schulter- Arm- Muskulatur beidseits kommt.